# Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an die Gemeinde Oggau am Neusiedler See

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 8. März 1994 betreffend die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an die Gemeinde Oggau am Neusiedler See

StF: LGBl. Nr. 16/1994

> Aufgrund des § 3 Absatz 1 der Burgenländischen Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 37/1965, wird verordnet:

## § 1 {#par_1}

Der Gemeinde Oggau am Neusiedler See wird das Recht zur Führung der Bezeichnung “Marktgemeinde” verliehen.

## § 2 {#par_2}

Diese Verordnung tritt mit 10. März 1994 in Kraft.