# Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung Marktgemeinde" an die Gemeinde Wiesen

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 24. Juni 1997 betreffend die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an die Gemeinde Wiesen

StF: LGBl. Nr. 41/1997

> Aufgrund des § 3 Absatz 1 der Burgenländischen Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 37/1965, wird verordnet:

## § 1 {#par_1}

Der Gemeinde Wiesen wird das Recht zur Führung der Bezeichnung “Marktgemeinde” verliehen.

## § 2 {#par_2}

Diese Verordnung tritt mit 7. September 1997 in Kraft.