# Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung Marktgemeinde an die Gemeinde Mogersdorf

Beschluss des Burgenländischen Landtages vom 7. Juli 1964, betreffend die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung Marktgemeinde an die Gemeinde Mogersdorf

StF.: LGBl. Nr. 19/1964

> Der Landtag hat beschlossen:

## Art. 1 {#art_1}

Auf Grund des § 1 Abs. 3 der burgenländischen Gemeindeordnung wird der Gemeinde Mogersdorf das Recht zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde” verliehen