# Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an die Gemeinde Illmitz

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 28. Juni 1967 betreffend die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an die Gemeinde Illmitz

StF: LGBl. Nr. 19/1967

> Auf Grund des § 3 Abs. 1 der Burgenländischen Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 37/1965, wird verordnet:

## § 1 {#par_1}

.Der Gemeinde Illmitz wird das Recht zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" verliehen.

## § 2 {#par_2}

Diese Verordnung tritt mit 1. August 1967 in Kraft.