# Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde” an die Gemeinde Heiligenkreuz im Lafnitztal

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 12. Mai 1971, betreffend die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde” an die Gemeinde Heiligenkreuz im Lafnitztal

StF: LGBl. Nr. 20/1971

> Auf Grund des § 3 Absatz 1 der Burgenländischen Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 37/1965, wird verordnet:

## § 1 {#par_1}

Der Gemeinde Heiligekreuz im Lafnitztal wird das Recht zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde“ verliehen.

## § 2 {#par_2}

Diese Verordnung tritt mit 1. Juni 1971 in Kraft.