# Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde” an die Gemeinde Neudörfl

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 7. März 1973 betreffend die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde” an die Gemeinde Neudörfl

StF: LGBl. Nr. 16/1973

> Auf Grund des § 3 Abs. 1 der Burgenländischen Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 37/1965, wird verordnet:

## § 1 {#par_1}

Der Gemeinde Neudörfl wird das Recht zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde” verliehen.

## § 2 {#par_2}

Diese Verordnung tritt mit 1. Juni 1973 in Kraft.