# Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde” an die Gemeinde Sankt Michael im Burgenland

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 16. März 1977 betreffend die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde” an die Gemeinde Sankt Michael im Burgenland.

StF: LGBl. Nr. 12/1977

> Auf Grund des § 3 Absatz 1 der Burgenländischen Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 37/1965, wird verordnet:

## § 1 {#par_1}

Der Gemeinde St. Michael im Burgenland wird das Recht zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde” verliehen.

## § 2 {#par_2}

Diese Verordnung tritt mit 1. Mai 1977 in Kraft.