# Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde” an die Gemeinde Stinatz

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 16. März 1977 betreffend die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde” an die Gemeinde Stinatz

StF: LGBl. Nr. 13/1977

> Auf Grund des § 3 Absatz 1 der Burgenländischen Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 37/1965, wird verordnet:

## § 1 {#par_1}

Der Gemeinde Stinatz wird das Recht zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde” verliehen.

## § 2 {#par_2}

Diese Verordnung tritt mit 1. Mai 1977 in Kraft.