# Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde” an die Gemeinde Stoob

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 28. März 1979 betreffend die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde” an die Gemeinde Stoob

StF: LGBl. Nr. 36/1979

> Auf Grund des § 3 Absatz 1 der Burgenländischen Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 37/1965, wird verordnet:

## § 1 {#par_1}

Der Gemeinde Stoob wird das Recht zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde” verliehen.

## § 2 {#par_2}

Diese Verordnung tritt mit 1. Mai 1979 in Kraft.