# Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an die Gemeinde Minihof-Liebau

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 18. Juli 1990 betreffend die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an die Gemeinde Minihof-Liebau

StF: LGBl. Nr. 48/1990

> Auf Grund des § 3 Absatz 1 der Burgenländischen Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 37/1965, wird verordnet:

## § 1 {#par_1}

Der Gemeinde Minihof-Liebau wird das Recht zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde“ verliehen.

## § 2 {#par_2}

Diese Verordnung tritt mit 1. August 1990 in Kraft.