# Weiterverleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an mehrere Gemeinden

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 24. Jänner 1973 betreffend die Weiterverleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an jene Gemeinden, deren Recht zur Führung dieser Bezeichnung durch das Gemeindestrukturverbesserungsgesetz untergegangen ist

StF: LGBl. Nr. 5/1973

> Auf Grund des § 3 Abs. 1 der Burgenländischen Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 37/1965, wird verordnet:

## § 1 {#par_1}

Nachstehenden Gemeinden wird das Recht zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" weiterverliehen:

Bezirk Neusiedl am See:

Kittsee

Bezirk Oberpullendorf:

Draßmarkt

Kobersdorf

Lockenhaus

Lutzmannsburg

Markt Sankt Martin

Neckenmarkt

Steinberg-Dörfl

Bezirk Oberwart:

Bernstein

Großpetersdorf

Markt Allhau

Markt Neuhodis

Rotenturm an der Pinka

Stadtschlaining

Bezirk Güssing:

Eberau

Güssing

Bezirk Jennersdorf

Deutsch Kaltenbrunn

Jennersdorf

Mogersdorf

Neuhaus am Klausenbach

## § 2 {#par_2}

Diese Verordnung tritt rückwirkend mit 1.1.1971 in Kraft.