# Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Stadtgemeinde" an die Marktgemeinde Jennerdorf

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 26. Jänner 1977 betreffend die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Stadtgemeinde" an die Marktgemeinde Jennerdorf

StF: LGBl. Nr. 10/1977

> Auf Grund des § 3 Absatz 2 der Burgenländischen Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 37/1965, wird verordnet.

## § 1 {#par_1}

Der Marktgemeinde Jennersdorf wird das Recht zur Führung der Bezeichnung “Stadtgemeinde” verliehen.

## § 2 {#par_2}

Diese Verordnung tritt mit 1. März 1977 in Kraft.