# Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Stadtgemeinde" an die Marktgemeinde Frauenkirchen

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 23. Dezember 1982 betreffend die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Stadtgemeinde" an die Marktgemeinde Frauenkirchen

StF: LGBl. Nr. 5/1982

> Auf Grund des § 3 Absatz 2 der Burgenländischen Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 37/1965, wird verordnet.

## § 1 {#par_1}

Der Marktgemeinde Frauenkirchen wird das Recht zur Führung der Bezeichnung “Stadtgemeinde” verliehen.

## § 2 {#par_2}

Diese Verordnung tritt mit 1. Feber 1982 in Kraft.