# Grenzänderung zwischen den Gemeinden Mischendorf - Großpetersdorf

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 22. Juli 1992 betreffend die Grenzänderung zwischen den Gemeinden Mischendorf - Großpetersdorf

StF: LGBl. Nr. 67/1992

> Auf Grund des § 7 Abs. 1 der Burgenländischen Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 37/1965, wird verordnet:

## § 1 {#par_1}

Die Gemeindegrenze zwischen den Gemeinden Mischendorf (KG Kotezicken) - Großpetersdorf (KG Kleinzicken) verläuft vom unverändert gebliebenen Grenzpunkt Nr. 8026 = (2482) über die neuen Grenzpunkte Nr. 7640 = (2483), 8139 = (2484) bis zum unverändert gebliebenen Grenzpunkt Nr. 8030 = (2466) sowie weiters vom unverändert gebliebenen Grenzpunkt Nr. 8031 = (2465) über die neuen Grenzpunkte Nr. 7634, 7631, 8028, 8029, 7629, 7623, 7619, 7620 bis zum unverändert gebliebenen Grenzpunkt Nr. 1175.

## § 2 {#par_2}

Der Verlauf der Gemeindegrenze in der im § 1 genannten Grenzstrecke und die nach dem § 1 maßgebenden Grenzpunkte sind im Plan im Maßstab 1:5000 (Anlage 1) dargestellt. Die Koordinaten der Grenzpunkte sind im Koordinatenverzeichnis (Anlage 2) ausgewiesen.

## § 3 {#par_3}

Diese Verordnung tritt mit 1. 1. 1993 in Kraft.

## Anl. 1 Anlage 1 {#prov_anl_1}

## Anl. 2 Anlage 2 {#prov_anl_2}