# Grenzänderung zwischen den Gemeinden Niktisch und Frankenau- Unterpullendorf

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 9. September 1981 betreffend die Grenzänderung zwischen den Gemeinden Niktisch und Frankenau-Unterpullendorf

StF: LGBl. Nr. 36/1981

> Auf Grund des § 7 Abs. 1 der Burgenländischen Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 37/1965, wird verordnet:

## § 1 {#par_1}

Die Gemeindegrenze zwischen den Gemeinden Nikitsch (KG. Kroatisch Geresdorf) und Frankenau-Unterpullendorf (KG. Kleinmutschen und KG. Großmutschen) verläuft im Bereich des Raidingbaches und des Mutschener Güterweges vom Grenzpunkt 3295 geradlinig von einem Grenzpunkt zum nächsten bis zum unverändert gebliebenen Grenzpunkt 3558.

## § 2 {#par_2}

Der Verlauf der Gemeindegrenze in der im § 1 genannten Grenzstrecke und die nach § 1 maßgebenden Grenzpunkte sind im Plan im Maßstab 1:2880 (Anlage 1) dargestellt. Die Koordinaten der Grenzpunkte sind im Gauß-Krüger-System (Meridian 34° östlich Ferro) berechnet und im Koordinatenverzeichnis (Anlage 2) ausgewiesen

## § 3 {#par_3}

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1982 in Kraft.

## Anl. 1 Anlage 1 {#prov_anl_1}

## Anl. 2 Anlage 2 {#prov_anl_2}