# Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches einiger Gemeinden aus dem Bereich der örtlichen Baupolizei

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 9.3.1999, mit der die Besorgung von Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinden Horitschon, Königsdorf, Lackendorf, Neufeld an der Leitha, Rechnitz und Zemendorf-Stöttera aus dem Bereich der örtlichen Baupolizei auf die jeweils örtlich zuständige Bezirkshauptmannschaft übertragen wird

StF: LGBl. Nr. 18/1999

> Auf Antrag der Gemeinden Horitschon, Königsdorf, Lackendorf, Neufeld an der Leitha, Rechnitz und Zemendorf-Stöttera wird gemäß § 51 Abs. 4 Burgenländische Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 37/1995, in der Fassung des Landesgesetzes, LGBl. Nr. 25/1997, die Besorgung folgender Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches aus dem Bereich der örtlichen Baupolizei auf die jeweils angeführte örtlich zuständige Bezirkshauptmannschaft übertragen; diese Übertragung bezieht sich nicht auf bundeseigene Gebäude, die öffentlichen Zwecken dienen (Art. 15 Abs. 5 B-VG):

## Art. 1 {#art_1}

Die Übertragung erfolgt bezüglich folgender Gemeinden auf nachstehende Bezirkshauptmannschaften: