# Übertragung der Besorgung einzelner Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches auf die Landesregierung

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 27. Feber 1996, mit der die Besorgung einzelner Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches einzelner Verwaltungsgemeinschaften auf die Landesregierung übertragen wird

StF: LGBl. Nr. 22/1996

> Auf Antrag der Verwaltungsgemeinschaften Mannersdorf-Oberloisdorf und Schachendorf-Schandorf wird gemäß § 51 Absatz 4 der Burgenländischen Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 37/1965, zuletzt geändert durch das Landesverfassungsgesetz LGBl. Nr. 55/1992, verordnet:

## § 1 {#par_1}

Die Besorgung der nachstehenden Angelegenheiten des I. Teiles des Gemeindebedienstetengesetzes 1971, LGBl. Nr. 13/1972, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 51/1991, die nach diesem Teil des Gesetzes den Gemeinden und den durch dieses Gesetz gebildeten Gemeindeverbänden zukommen, wird für die Verwaltungsgemeinschaften Mannersdorf-Oberloisdorf und Schachendorf-Schandorf der Landesregierung übertragen:

## § 2 {#par_2}

Diese Verordnung tritt am 1. April 1996 in Kraft.