# Übertragung der Besorgung einzelner Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches einzelner Gemeinden auf die Landesregierung

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 2. Dezember 1981, mit der die Besorgung einzelner Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches einzelner Gemeinden auf die Landesregierung übertragen wird

StF: LGBl. Nr. 54/1981

> Auf Antrag der Gemeinden Rudersdorf, Deutsch-Kaltenbrunn, Unterwart und Oberdorf im Burgenland wird im Interesse der einfacheren Vollziehung des Gemeindebedienstetengesetzes, LGBl. Nr. 13/1972, gem. § 51 Abs. 4 der Bgld. Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 37/1965, verordnet:

## § 1 {#par_1}

Die Besorgung der nachstehenden Angelegenheiten des I. Teiles des Gemeindebedienstetengesetzes 1971, die nach diesem Teil des Gesetzes den Gemeinden und den durch dieses Gesetz gebildeten Gemeindeverbänden zukommen, wird für die Gemeinden Rudersdorf, Deutsch-Kaltenbrunn, Unterwart und Oberdorf im Burgenland der Landesregierung übertragen:

## § 2 {#par_2}

Diese Verordnung tritt am 1. 12. 1981 in Kraft.