# Übertragung der Besorgung einzelner Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches einzelner Gemeinden auf die Landesregierung

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 8. Feber 1984, mit der die Besorgung einzelner Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches einzelner Gemeinden auf die Landesregierung übertragen wird

StF: LGBl. Nr. 17/1984

> Auf Antrag der Gemeinden Schattendorf, Loipersbach und Olbendorf im Burgenland wird im Interesse der einfacheren Vollziehung des Gemeindebedienstetengesetzes 1971, LGBl. Nr. 13/1972, gem. § 51 Abs. 4 der Bgld. Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 37/1965, verordnet:

## § 1 {#par_1}

Die Besorgung der nachstehenden Angelegenheiten des I. Teiles des Gemeindebedienstetengesetzes 1971, die nach diesem Teil des Gesetzes den Gemeinden und den durch dieses Gesetz gebildeten Gemeindeverbänden zukommt, wird für die Gemeinden Schattendorf, Loipersbach und Olbendorf im Burgenland der Landesregierung übertragen:

## § 2 {#par_2}

Diese Verordnung tritt am 1. April 1984 in Kraft.