# Auflassung von Eisenbahnzufahrtsstraßen

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 27. Juli 1960, betreffend Auflassung von Eisenbahnzufahrtsstraßen

StF: LGBl. Nr. 12/1960

> Auf Grund des § 9 Abs. 3 des Straßenverwaltungsgesetzes vom 15. Jänner 1926 in der Fassung des LGBl. Nr. 41 aus dem Jahre 1927 werden nach Durchführung des in den §§ 31 und 36 des genannten Gesetzes vorgesehenen Verfahrens folgende, mit der Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 15. Oktober 1934, LGBl. Nr. 3,unter:

## Art. 1 {#art_1}

„B. Im Bezirk Eisenstadt.

D. Im Bezirk Oberpullendorf.

erklärten Eisenbahnzufahrtsstraßen aufgelassen.