# Aufhebung der Verordnung der Gemeinde Bad Tatzmannsdorf betreffend Halte- und Parkverbot auf der Josef Hölzel Allee

Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Oberwart vom 22. August 2006 betreffend die Aufhebung der Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Bad Tatzmannsdorf vom 21. 06. 2006, Zahl 6-664-J-8-HPV-Ä1/2006, mit der ein Halte- und Parkverbot auf der Josef Hölzel Allee verfügt wird

StF: LGBl. Nr. 45/2006

> Auf Grund der §§ 23 und 89 Abs. 2 der Bgld. Gemeindeordnung 2003, LGBl. Nr. 55, wird verfügt:

## Art. 1 {#art_1}

Die Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Bad Tatzmannsdorf vom 21. 06. 2006, Zahl 6-664-J-8-HPV-Ä1/2006, mit der ein Halte- und Parkverbot auf der Josef Hölzel Allee verfügt wird, wird als gesetzwidrig aufgehoben.