# Landesstraßenverordnung

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 24. Juli 2007 über die Erklärung von Straßenzügen zu Landesstraßen (Landesstraßenverordnung)

StF: LGBl. Nr. 54/2007

> Aufgrund des § 4 Abs. 5 und § 5 Abs. 1 und 3 des Burgenländischen Straßengesetzes 2005, LGBl. Nr. 79, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 20/2007, wird verordnet:

## § 1 {#par_1}

(1) Die in der Anlage 1 angeführten Straßenzüge werden zu Landesstraßen B erklärt.

(2) Die in der Anlage 2 angeführten Straßenzüge werden zu Landesstraßen L erklärt.

## § 2 {#par_2}

Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung treten die bisher erlassenen Beschlüsse der Landesregierung über die Erklärung, Übernahme oder Umlegung von Landesstraßen außer Kraft.

## § 3 Im RIS seit {#par_3}

(1) Die Anlagen 1 und 2 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 2/2018 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

(2) Die Anlagen 1 und 2 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 92/2025 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

LGBl. Nr. 2/2018

LGBl. Nr. 92/2025

Im RIS seit

28.11.2025

## Anl. 1 Im RIS seit {#prov_anl_1}

LGBl. Nr. 92/2025

Im RIS seit

28.11.2025

## Anl. 2 Im RIS seit {#prov_anl_2}

LGBl. Nr. 92/2025

Im RIS seit

28.11.2025