# Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an die Gemeinde Riedlingsdorf

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 11. September 2007 betreffend die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an die Gemeinde Riedlingsdorf

StF: LGBl. Nr. 62/2007

> Auf Grund des § 3 Abs. 1 der Burgenländischen Gemeindeordnung 2003, LGBl. Nr. 55, wird verordnet:

## Art. 1 {#art_1}

Der Gemeinde Riedlingsdorf wird das Recht zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" verliehen.