# Dienstausweis und das Dienstabzeichen der Feldschutzorgane

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 14. April 2009 über den Dienstausweis und das Dienstabzeichen der Feldschutzorgane

StF: LGBl. Nr. 35/2009

> Aufgrund des § 8 Abs. 3 des Feldschutzgesetzes, LGBl. Nr. 15/1989, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 32/2001, wird verordnet:

## § 1 Dienstausweis {#par_1}

Der Dienstausweis für Feldschutzorgane ist nach dem in der Anlage enthaltenen Muster auszustellen.

## § 2 Dienstabzeichen {#par_2}

Das Dienstabzeichen besteht aus Tombak, ist von länglicher runder Form, 8 cm hoch und 6 cm breit; in der Mitte befindet sich das burgenländische Landeswappen, darüber die Aufschrift „Burgenland“ und darunter die Aufschrift „Feldschutz“.

## Anl. 1 Anlage {#prov_anl_1}