# Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde“ an die Gemeinde Kittsee

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 16. Juni 2009 betreffend die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde“ an die Gemeinde Kittsee

StF: LGBl. Nr. 49/2009

> Auf Grund des § 3 Abs. 1 der Burgenländischen Gemeindeordnung 2003 - Bgld. GemO 2003, LGBl. Nr. 55, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 75/2008, wird verordnet:

## Art. 1 {#art_1}

Der Gemeinde Kittsee wird das Recht zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde“ verliehen.