# Auflassung der Eisenbahnzufahrtsstraße in Pamhagen und in St. Andrä am Zicksee

Verordung der Burgenländischen Landesregierung vom 25. September 1991, mit der die Eisenbahnzufahrtsstraßen in Pamhagen und in St. Andrä am Zicksee aufgelassen werden

StF: LGBl. Nr. 88/1991

> Auf Grund des § 9 des Straßenverwaltungsgesetzes für das Burgenland vom 15.1. 1926 i.d.F. LGBl. Nr. 41/1927 wird verordnet:

## § 1 {#par_1}

Die Eisenbahnzufahrtsstraße beginnend vom Glockenturm in der Gemeinde Pamhagen bis zum Magazinplatz des Bahnhofes Pamhagen, mit einer Länge von 905 m wird als Eisenbahnzufahrtsstraße aufgelassen.

## § 2 {#par_2}

Die Eisenbahnzufahrtsstraße von der bei Kilometer 11,925 der Frauenkirchner Landesstraße beginnenden Ortsstraße bis zum Bahnhofsvorplatz, mit einer Länge von 120 m wird als Eisenbahnzufahrtsstraße aufgelassen.

## § 3 {#par_3}

Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung treten in der Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 15.10.1934, LGBl. II Nr. 3/1934, die Ziffer 16 und 14 des Abschnittes A außer Kraft.