# Ausschreibung der Neuwahl des Bürgermeisters für die Gemeinde Halbturn

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 10. Feber 2011 über die Ausschreibung der Neuwahl des Bürgermeisters für die Gemeinde Halbturn

StF: LGBl. Nr. 14/2011

> Aufgrund des § 3 Abs. 1 in Verbindung mit § 77 Abs. 3 und 4 der Gemeindewahlordnung 1992 - GemWO 1992, LGBl. Nr. 54, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 14/2008, wird verordnet:

## § 1 {#par_1}

Für die Gemeinde Halbturn wird die Neuwahl des Bürgermeisters ausgeschrieben.

## § 2 {#par_2}

(1) Als Wahltag wird der 15. Mai 2011 festgelegt.

(2) Als Tag der engeren Wahl wird der 12. Juni 2011 bestimmt.

## § 3 {#par_3}

Stichtag für die Neuwahl des Bürgermeisters ist der 15. Feber 2011.