# Auflassung der Landwirtschaftlichen Fachschule Neusiedl am See samt Schülerheim

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 24. Juli 2012, mit der die Auflassung der Landwirtschaftlichen Fachschule Neusiedl am See samt angegliedertem Schülerheim verfügt wird

StF: LGBl. Nr. 55/2012

> Auf Grund des § 75 Abs. 3 des Burgenländischen Landwirtschaftlichen Schulgesetzes, LGBl. Nr. 30/1985, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 65/2009, wird verordnet:

## Art. 1 {#art_1}

Die Landwirtschaftliche Fachschule Neusiedl am See, Fachrichtung Ländliche Hauswirtschaft, und das angegliederte Schülerheim werden gemäß § 75 Abs. 3 des Burgenländischen Landwirtschaftlichen Schulgesetzes, LGBl. Nr. 30/1985, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 65/2009, mit Ende des Schuljahres 2013/2014 aufgelassen.