# Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung Marktgemeinde“ an die Gemeinde Lackenbach

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 23. Oktober 2012 betreffend die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde“ an die Gemeinde Lackenbach

StF: LGBl. Nr. 71/2012

> Auf Grund des § 3 Abs. 1 der Burgenländischen Gemeindeordnung 2003 - Bgld. GemO 2003, LGBl. Nr. 55, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 27/2012, wird verordnet:

## Art. 1 {#art_1}

Der Gemeinde Lackenbach wird das Recht zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde“ verliehen.