# Wiedererrichtung der Ortsgemeinde Kaisersteinbruch

Gesetz vom 29. März 1951, betreffend die Wiedererrichtung der Ortsgemeinde Kaisersteinbruch

StF: LGBl. Nr. 1/1952

> Der Landtag hat beschlossen:

Im RIS seit

21.04.2015

## § 1 {#par_1}

Die Ortsgemeinde Kaisersteinbruch, Verwaltungsbezirk Neusiedl am See, wird mit den Grenzen nach dem Stande vom 13. März 1938 mit Wirksamkeit vom 1. Oktober 1945 wieder errichtet.

## § 2 {#par_2}

Die seit 1. Oktober 1945 namens der Gemeinde Kaisersteinbruch durchgeführten Maßnahmen gelten als nach der burgenländischen Gemeindeordnung rechtmäßig erlassen, soweit sie den jeweils hiefür bestehenden Vorschriften entsprechen.