# Förderung von Bildungsmaßnahmen Basisbildung sowie Pflichtschulabschluss 2015 bis 2017; Inkrafttreten OÖ, Sbg und Stmk

Kundmachung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 26. Mai 2015 über das Inkrafttreten der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie von Bildungsmaßnahmen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses für die Jahre 2015 bis 2017 zwischen dem Bund und den Ländern Oberösterreich, Salzburg und Steiermark

StF: LGBl. Nr. 28/2015

> Gemäß § 2 Bgld. Verlautbarungsgesetz 2015, LGBl. Nr. 65/2014, wird kundgemacht:

Im RIS seit

29.05.2015

## Art. 1 Im RIS seit {#art_1}

Die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie von Bildungsmaßnahmen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses für die Jahre 2015 bis 2017, LGBl. Nr. 15/2015, ist gemäß ihrem Art. 15 Abs. 1 zwischen dem Bund und den Ländern Oberösterreich, Salzburg und Steiermark mit 1. Jänner 2015 in Kraft getreten.

Im RIS seit

29.05.2015