# Zusammenarbeit Verkehrsdateninfrastruktur durch die Österreichische Graphenintegrationsplattform GIP; Inkrafttreten Steiermark

Kundmachung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 24. Februar 2016 über das Inkrafttreten der Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Zusammenarbeit im Bereich der Verkehrsdateninfrastruktur durch die Österreichische Graphenintegrationsplattform GIP gegenüber dem Land Steiermark

StF: LGBl. Nr. 7/2016

> Gemäß § 2 Bgld. Verlautbarungsgesetz 2015, LGBl. Nr. 65/2014, wird kundgemacht:

Im RIS seit

07.03.2016

## Art. 1 Im RIS seit {#art_1}

Die Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Zusammenarbeit im Bereich der Verkehrsdateninfrastruktur durch die Österreichische Graphenintegrationsplattform GIP, LGBl. Nr. 1/2016, tritt gemäß ihrem Art. 6 Abs. 2 gegenüber dem Land Steiermark mit 5. März 2016 in Kraft.

Im RIS seit

07.03.2016