# Ausschreibung der Neuwahl des Bürgermeisters für die Gemeinde Neuberg im Burgenland

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 13. April 2016 über die Ausschreibung der Neuwahl des Bürgermeisters für die Gemeinde Neuberg im Burgenland

StF: LGBl. Nr. 30/2016

> Auf Grund des § 3 Abs. 1 und § 77 Abs. 3 und 4 der Gemeindewahlordnung 1992, LBGl. Nr. 54/1992, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 31/2014, wird verordnet:

Im RIS seit

28.04.2016

## § 1 Im RIS seit {#par_1}

Für die Gemeinde Neuberg im Burgenland wird die Neuwahl des Bürgermeisters ausgeschrieben.

Im RIS seit

28.04.2016

## § 2 Im RIS seit {#par_2}

(1) Als Wahltag wird der 24. Juli 2016 festgelegt.

(2) Als Tag der engeren Wahl des Bürgermeisters wird der 21. August 2016 bestimmt.

Im RIS seit

28.04.2016

## § 3 Im RIS seit {#par_3}

Stichtag für die Wahl des Bürgermeisters ist der 26. April 2016.

Im RIS seit

28.04.2016