# Burgenländisches Gemeinde-Investitionsfondsgesetz, Aufhebung

Gesetz vom 17. November 2016, mit dem das Burgenländische Gemeinde-Investitionsfondsgesetz aufgehoben wird

StF: LGBl. Nr. 78/2016 (XXI. Gp. IA 617 AB 633)

> Der Landtag hat beschlossen:

## § 1 Aufhebung {#par_1}

Das Gesetz vom 19. Juli 1973, mit dem ein Fonds zur Unterstützung von Gemeinden, Gemeindeverbänden sowie Wasserverbänden und -genossenschaften bei der Errichtung und Erweiterung von infrastrukturellen Einrichtungen gebildet wird (Burgenländisches Gemeinde-Investitionsfondsgesetz), LGBl. Nr. 46/1973, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 74/2012, wird aufgehoben.

## § 2 Auflösung des vorhandenen Vermögens {#par_2}

Der Burgenländische Gemeinde-Investitionsfonds wird aufgelöst. Das vorhandene Fondsvermögen fließt dem Land Burgenland zu und wird in den Landeshaushalt übernommen.

## § 3 Übernahme der Förderungsverträge {#par_3}

Das Land Burgenland ist Rechtsnachfolger des Burgenländischen Gemeinde-Investitionsfonds. Alle Rechte und Pflichten des Burgenländischen Gemeinde-Investitionsfonds gehen von Gesetzes wegen auf das Land Burgenland über. Das Land Burgenland tritt sohin als Rechtsnachfolger des Burgenländischen Gemeinde-Investitionsfonds in die zum Zeitpunkt der Aufhebung des Gesetzes bestehenden Förderungsverträge ein.

## § 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten {#par_4}

Dieses Gesetz, LGBl. Nr. 78/2016, tritt mit 1. Jänner 2017 in Kraft.