# Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde Wallern im Burgenland aus dem Bereich der örtlichen Baupolizei

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 16. Mai 1995, mit der die Besorgung von Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde Wallern im Burgenland aus dem Bereich der örtlichen Baupolizei auf die Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See übertragen wird

StF: LGBl. Nr. 35/1995

> Auf Antrag der Gemeinde Wallern im Burgenland wird gemäß § 51 Abs. 4 Burgenländische Gemeindeordnung die Besorgung folgender Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde Wallern im Burenland aus dem Bereich der örtlichen Baupolizei auf die Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See übertragen; diese Übertragung bezieht sich nicht auf bundeseigene Gebäude, die öffentlichen Zwecken dienen (Art. 15 Abs. 5 B-VG):

## Art. 1 {#art_1}