# Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen 2017

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 21. März 2017 über die Ausschreibung der allgemeinen Wahlen des Gemeinderates und des Bürgermeisters (Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen 2017)

StF: LGBl. Nr. 46/2017

> Auf Grund des § 3 Abs. 1 der Gemeindewahlordnung 1992, LGBl. Nr. 54/1992, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 83/2016, in Verbindung mit den §§ 16 Abs. 1 und 2 sowie 17 Abs. 5 Burgenländische Gemeindeordnung 2003, LGBl. Nr. 55/2003, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 83/2016, wird verordnet:

Im RIS seit

04.07.2017

## § 1 Im RIS seit {#par_1}

Im Burgenland werden die allgemeinen Wahlen des Gemeinderates und des Bürgermeisters ausgeschrieben.

Im RIS seit

04.07.2017

## § 2 Im RIS seit {#par_2}

(1) Als Wahltag wird der 1. Oktober 2017 festgelegt.

(2) Als Tag der engeren Wahl des Bürgermeisters wird der 29. Oktober 2017 bestimmt.

Im RIS seit

04.07.2017

## § 3 Im RIS seit {#par_3}

Stichtag für die Wahl des Gemeinderates und des Bürgermeisters ist der 4. Juli 2017.

Im RIS seit

04.07.2017