# Tierhalteverbotsverordnung

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 3. September 2019 über das Verbot betreffend die Haltung gefährlicher Wildtiere (Tierhalteverbotsverordnung)

StF: LGBl. Nr. 59/2019

> Auf Grund des § 15 Abs. 2 Burgenländisches Landessicherheitsgesetz - Bgld. LSG, LGBl. Nr. 30/2019, wird verordnet:

Im RIS seit

09.09.2019

## § 1 Im RIS seit {#par_1}

Folgende Wildtierarten sind wegen der von ihnen ausgehenden Gefahren für die körperliche Sicherheit von Menschen als gefährlich anzusehen:

Im RIS seit

09.09.2019

## § 2 Im RIS seit {#par_2}

Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.

Im RIS seit

09.09.2019