# Ausschreibung der Neuwahl des Bürgermeisters für die Gemeinde Heugraben

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 4. Mai 2021 über die Ausschreibung der Neuwahl des Bürgermeisters für die Gemeinde Heugraben

StF: LGBl. Nr. 28/2021

> Auf Grund des § 3 Abs. 1 und 2 und § 77 Abs. 3 und 4 der Gemeindewahlordnung 1992, LGBl. Nr. 54/1992, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 68/2019, wird verordnet:

Im RIS seit

11.05.2021

## § 1 Im RIS seit {#par_1}

Für die Gemeinde Heugraben wird die Neuwahl des Bürgermeisters ausgeschrieben.

Im RIS seit

11.05.2021

## § 2 Im RIS seit {#par_2}

(1) Als Wahltag wird der 5. September 2021 festgelegt.

(2) Als Tag der engeren Wahl des Bürgermeisters wird der 3. Oktober 2021 bestimmt.

Im RIS seit

11.05.2021

## § 3 Im RIS seit {#par_3}

Stichtag für die Wahl des Bürgermeisters ist der 8. Juni 2021.

Im RIS seit

11.05.2021