# Maskentragepflicht an stark frequentierten bestimmten Orten im Freien, COVID-19, Aufhebung

Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 17. Mai 2021, mit der die Verordnung über die Maskentragepflicht an stark frequentierten bestimmten Orten im Freien zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 aufgehoben wird

StF: LGBl. Nr. 32/2021

> Auf Grund des § 4 Abs. 1 und des § 7 Abs. 2 COVID-19-Maßnahmengesetz - COVID-19-MG, BGBl. I Nr. 12/2020, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 33/2021, wird verordnet:

Im RIS seit

18.05.2021

## § 1 Im RIS seit {#par_1}

Die Verordnung des Landeshauptmannes vom Burgenland vom 16. April 2021 über die Maskentragepflicht an stark frequentierten bestimmten Orten im Freien zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19, LGBl. Nr. 23/2021, wird aufgehoben.

Im RIS seit

18.05.2021

## § 2 Im RIS seit {#par_2}

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 18. Mai 2021 in Kraft.

Im RIS seit

18.05.2021