# Aufhebung einer Verordnung des Bürgermeisters der Gemeinde Unterwart

Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Oberwart vom 02.07.2021, mit der die Verordnung des Bürgermeisters der Gemeinde Unterwart vom 09.03.2021, ohne Zahl, mit der aufgrund von Bauarbeiten Verkehrsbeschränkungen auf Güterwegen verfügt werden, aufgehoben wird

StF: LGBl. Nr. 43/2021

> Gemäß §§ 82 und 89 Abs. 2 Burgenländische Gemeindeordnung 2003, LGBl. Nr. 55/2003, in der Fassung des Gesetzes Nr. 5/2021, wird verordnet:

Im RIS seit

08.07.2021

## Art. 1 Im RIS seit {#art_1}

Die Verordnung des Bürgermeisters der Gemeinde Unterwart vom 09.03.2021, ohne Zahl, mit der aufgrund von Bauarbeiten Verkehrsbeschränkungen auf Güterwegen verfügt werden, wird als gesetzwidrig aufgehoben.

Die Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung im Landesgesetzblatt folgenden Tag in Kraft.

Im RIS seit

08.07.2021