# Bau-Übertragungs-Verordnung Güssing

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 3. Mai 2022, mit der die Besorgung einzelner Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Stadtgemeinde Güssing aus dem Bereich der örtlichen Baupolizei auf die Bezirkshauptmannschaft Güssing übertragen wird (Bau-Übertragungs-Verordnung Güssing)

StF: LGBl. Nr. 32/2022

> Auf Antrag der Stadtgemeinde Güssing wird gemäß § 58 Abs. 4 Burgenländische Gemeindeordnung 2003, LGBl. Nr. 55/2003, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 18/2022, die Besorgung folgender Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches aus dem Bereich der örtlichen Baupolizei auf die Bezirkshauptmannschaft Güssing übertragen:

Im RIS seit

12.05.2022

## Art. 1 Im RIS seit {#art_1}

Im RIS seit

12.05.2022