# Ausschreibung der Wahl der Mitglieder der Vollversammlung der Burgenländischen Landwirtschaftskammer

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 6. Dezember 2022 über die Ausschreibung der Wahl der Mitglieder der Vollversammlung der Burgenländischen Landwirtschaftskammer

StF: LGBl. Nr. 93/2022

> Auf Grund des § 33 des Burgenländischen Landwirtschaftskammergesetzes, LGBl. Nr. 76/2002, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 83/2020, wird verordnet:

Im RIS seit

13.12.2022

## § 1 Im RIS seit {#par_1}

Die Wahl der Mitglieder der Vollversammlung der Burgenländischen Landwirtschaftskammer wird ausgeschrieben.

Im RIS seit

13.12.2022

## § 2 Im RIS seit {#par_2}

Als Wahltag wird der 26. März 2023 festgesetzt.

Im RIS seit

13.12.2022

## § 3 Im RIS seit {#par_3}

Als Stichtag wird der 3. Jänner 2023 bestimmt.

Im RIS seit

13.12.2022