# Zonierung für Windkraftanlagen im Burgenland

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 7. Februar 2023, mit der eine Zonierung für Windkraftanlagen im Burgenland vorgenommen wird

StF: LGBl. Nr. 9/2023

> Auf Grund von § 53c Abs. 2 Burgenländisches Raumplanungsgesetz 2019 - Bgld. RPG 2019, LGBl. Nr. 49/2019, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 90/2022, wird verordnet:

Im RIS seit

10.02.2023

## § 1 Im RIS seit {#par_1}

§ 1

Örtlicher Geltungsbereich

Der örtliche Geltungsbereich dieser Verordnung bezieht sich auf die Gebiete der Gemeinden Deutschkreutz, Halbturn, Neusiedl am See, Weiden am See, Nikitsch, Pama, Großwarasdorf, Horitschon und Raiding.

LGBl. Nr. 86/2023

Im RIS seit

14.12.2023

## § 2 Im RIS seit {#par_2}

(1) Diese Verordnung besteht aus dem Wortlaut der Verordnung und den planlichen Darstellungen im Maßstab 1:50 000 sowie aus aus raumplanungsfachlicher Sicht festgelegten Kriterien für die Umsetzung von Windkraftanlagen in der jeweiligen Eignungszone (Anlage 1).

(2) Ziel dieser Verordnung ist die Festlegung von Eignungszonen, in denen die Errichtung von Windkraftanlagen zulässig ist, sowie die Festlegung von Ausschlusszonen, in denen die Errichtung von Windkraftanlagen keinesfalls zulässig ist.

zu Abs. 2: LGBl. Nr. 48/2023

Im RIS seit

19.07.2023

## § 3 Im RIS seit {#par_3}

In den planlichen Darstellungen der Anlage 1 werden Eignungszonen und Ausschlusszonen gemäß § 53c Abs. 1 Burgenländisches Raumplanungsgesetz 2019 festgelegt.

LGBl. Nr. 48/2023

Im RIS seit

19.07.2023

## § 4 Im RIS seit {#par_4}

(1) Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

(2) § 2 Abs. 2 und § 3 sowie die Anlage 1 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 48/2023 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

(3) § 1 und die Anlage 1 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 86/2023 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

LGBl. Nr. 48/2023

zu Abs. 3: LGBl. Nr. 86/2023

Im RIS seit

14.12.2023

## Anl. 1 Im RIS seit {#prov_anl_1}

LGBl. Nr. 86/2023

Im RIS seit

14.12.2023