# Übertragung einzelner Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereichs der Gemeinde Leithaprodersdorf auf die Landesregierung

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 7. März 2023, mit der die Besorgung einzelner Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereichs der Gemeinde Leithaprodersdorf auf die Landesregierung übertragen wird

StF: LGBl. Nr. 27/2023

> Auf Antrag der Gemeinde Leithaprodersdorf wird auf Grund § 58 Abs. 4 der Burgenländischen Gemeindeordnung 2003 - Bgld. GemO 2003, LGBl. Nr. 55/2003, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 18/2022, verordnet:

Im RIS seit

15.03.2023

## § 1 Im RIS seit {#par_1}

Die Besorgung der nachstehenden Angelegenheiten des I. Teils des Gemeindebedienstetengesetzes 1971, LGBl. Nr. 13/1972, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 83/2022, die nach diesem Teil des Gesetzes den Gemeinden und den durch dieses Gesetz gebildeten Gemeindeverbänden zukommen, wird für die Gemeinde Leithaprodersdorf auf die Landesregierung übertragen:

Im RIS seit

15.03.2023

## § 2 Im RIS seit {#par_2}

Diese Verordnung tritt mit 1. April 2023 in Kraft.

Im RIS seit

15.03.2023