# Kaufpreise für Baulandgrundstücke im Burgenland

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 16. Mai 2023, mit der leistbare Kaufpreise für Baulandgrundstücke im Burgenland festgelegt werden

StF: LGBl. Nr. 40/2023

> Auf Grund von § 24b Abs. 5 Burgenländisches Raumplanungsgesetz 2019 - Bgld. RPG 2019, LGBl. Nr. 49/2019, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 34/2023, wird verordnet:

Im RIS seit

22.05.2023

## § 1 Im RIS seit {#par_1}

(1) Gemäß § 24b Abs. 4 Burgenländisches Raumplanungsgesetz 2019 - Bgld. RPG 2019, LGBl. Nr. 49/2019, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 34/2023, hat die Gemeinde Gemeindebürgerinnen oder Gemeindebürgern nach Maßgabe der Verfügbarkeit Baulandgrundstücke zu einem leistbaren Kaufpreis zu verkaufen.

(2) Ziel dieser Verordnung ist

Im RIS seit

22.05.2023

## § 2 Im RIS seit {#par_2}

(1) Die Anlage 1 bildet einen integrierenden Bestandteil dieser Verordnung.

(2) Gemäß § 24b Abs. 5 Bgld. RPG 2019 werden die in der Anlage 1 dargestellten Kaufpreise als maximale Quadratmeterpreise für jede Gemeinde im Burgenland festgelegt.

Im RIS seit

22.05.2023

## § 3 Im RIS seit {#par_3}

Diese Verordnung tritt mit 1.1.2022 in Kraft.

Im RIS seit

22.05.2023

## Anl. 1 Im RIS seit {#prov_anl_1}

Im RIS seit

22.05.2023