# Gemeindebedienstetenverband Bocksdorf-Heugraben-Rohr im Burgenland

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 12. Juli 2023, über die Überleitung des Gemeindeverbandes Bocksdorf-Heugraben-Rohr im Burgenland in den „Gemeindebedienstetenverband Bocksdorf-Heugraben-Rohr im Burgenland“

StF: LGBl. Nr. 56/2023

> Auf Grund § 18 Abs. 1 und 4 Bgld. Gemeindeverbandsgesetz, LGBl. Nr. 20/1987, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 72/2019, wird verordnet:

Im RIS seit

10.08.2023

## § 1 Im RIS seit {#par_1}

Der nach dem Gemeindebedienstetengesetz 1971, LGBl. Nr. 13/1972, gegründete Gemeindeverband Bocksdorf-Heugraben-Rohr im Burgenland wird als Gemeindeverband nach dem Bgld. Gemeindeverbandsgesetz, LGBl. Nr. 20/1987, gebildet (übergeleitet).

Im RIS seit

10.08.2023

## § 2 Im RIS seit {#par_2}

Der Verband trägt den Namen „Gemeindebedienstetenverband Bocksdorf-Heugraben-Rohr im Burgenland“. Der Sitz des Gemeindeverbandes ist Bocksdorf.

Im RIS seit

10.08.2023

## § 3 Im RIS seit {#par_3}

Die Satzung des „Gemeindebedienstetenverbandes Bocksdorf-Heugraben-Rohr im Burgenland“ wird erlassen (Anlage 1).

Im RIS seit

10.08.2023

## § 4 Im RIS seit {#par_4}

Die Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft. Die Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 24. Juni 1997 über die Änderung des Gemeindeverbandes Bocksdorf-Heugraben-Rohr im Burgenland, LGBl. Nr. 42/1997, wird aufgehoben.

Im RIS seit

10.08.2023

## Anl. 1 Im RIS seit {#prov_anl_1}

Im RIS seit

10.08.2023