# Burgenländische Rettungsdienststandorteverordnung

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 11. September 2024, mit der die Rettungsdienststandorte im Burgenland festgelegt werden (Burgenländische Rettungsdienststandorteverordnung - Bgld. RDSt-VO)

StF: LGBl. Nr. 56/2024

> Auf Grund des § 5 Abs. 2 des Burgenländischen Rettungsgesetzes 2024, LGBl. Nr. 18/2024, wird verordnet:

Im RIS seit

17.09.2024

## § 1 Im RIS seit {#par_1}

Die Rettungsdienststandorte werden in durchgehend einsatzbereite Hauptdienststellen (§ 2) sowie temporär einsatzbereite Außenstellen (§ 3) unterteilt.

Im RIS seit

17.09.2024

## § 2 Im RIS seit {#par_2}

Hauptdienststellen bestehen an folgenden Standorten:

Im RIS seit

17.09.2024

## § 3 Im RIS seit {#par_3}

Außenstellen bestehen an folgenden Standorten:

Im RIS seit

17.09.2024

## § 4 Im RIS seit {#par_4}

Die Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

Im RIS seit

17.09.2024