# Richtlinien für den Rettungs- und Notarztrettungsdienst, Aufhebung

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 26. September 2024 über die Aufhebung der Verordnung, mit der Richtlinien für den Rettungs- und Notarztrettungsdienst erlassen werden

StF: LGBl. Nr. 61/2024

> Auf Grund des § 8 Abs. 1 und § 21 Abs. 3 Burgenländisches Rettungsgesetz 2024, LGBl. Nr. 18/2024, wird verordnet:

Im RIS seit

30.09.2024

## § 1 Im RIS seit {#par_1}

Die Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 3. Juli 2007, mit der Richtlinien für den Rettungs- und Notarztrettungsdienst erlassen werden, LGBl. Nr. 44/2007, wird aufgehoben.

Im RIS seit

30.09.2024

## § 2 Im RIS seit {#par_2}

Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

Im RIS seit

30.09.2024