# Burgenländische Pflegegebührenverordnung 2025

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 24. Juni 2025 über die Festsetzung der LKF-Gebühren und der weiteren Entgelte an den öffentlichen Krankenanstalten im Burgenland (Burgenländische Pflegegebührenverordnung 2025)

StF: LGBl. Nr. 43/2025

> Auf Grund der §§ 56 bis 58 des Burgenländischen Krankenanstaltengesetzes 2000 - Bgld. KAG 2000, LGBl. Nr. 52/2000, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 17/2024, wird verordnet:

Im RIS seit

07.07.2025

## § 7 Im RIS seit {#par_7}

(1) § 1 und §§ 3 bis 6 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 43/2025 treten rückwirkend mit 1. Jänner 2025 in Kraft. Gleichzeitig treten § 1 und §§ 3 bis 6 Burgenländische Pflegegebührenverordnung 2024, LGBl. Nr. 27/2024, außer Kraft; diese Bestimmungen sind jedoch weiterhin auf Sachverhalte anzuwenden, die sich vor dem 1. Jänner 2025 ereignet haben.

(2) § 2 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 43/2025 tritt rückwirkend mit 1. Februar 2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt § 2 Burgenländische Pflegegebührenverordnung 2024, LGBl. Nr. 27/2024, außer Kraft; diese Bestimmung ist jedoch weiterhin auf Sachverhalte anzuwenden, die sich vor dem 1. Februar 2025 ereignet haben.

Im RIS seit

07.07.2025