# Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung Marktgemeinde“ an die Gemeinde Kemeten

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 1. Juli 2025 betreffend die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde“ an die Gemeinde Kemeten

StF: LGBl. Nr. 44/2025

> Auf Grund des § 3 Abs. 1 der Burgenländischen Gemeindeordnung 2003 - Bgld. GemO 2003, LGBl. Nr. 55/2003, in der Fassung des Landesverfassungsgesetzes LGBl. Nr. 18/2022, wird verordnet:

Im RIS seit

07.07.2025

## § 1 Im RIS seit {#par_1}

Der Gemeinde Kemeten wird das Recht zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde“ verliehen.

Im RIS seit

07.07.2025

## § 2 Im RIS seit {#par_2}

Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

Im RIS seit

07.07.2025